Die Energiewende ist in vollem Gange – und für Eigentümer großer Freiflächen ergeben sich daraus attraktive Möglichkeiten. Denn Windenergie an Land bleibt ein zentraler Baustein für die klimaneutrale Energiezukunft Deutschlands. Doch lange Genehmigungsverfahren bremsen bislang den Ausbau. Nun kommt Bewegung ins Spiel: Mit dem neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der RED III-Richtlinie der EU sollen Genehmigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte – darunter auch Windparks – deutlich beschleunigt werden.
Was das konkret für Grundstückseigentümer bedeutet, die ihre Fläche für Windkraft verpachten möchten, erklären wir in diesem Beitrag.
Was ist die RED III-Richtlinie?
Die RED III-Richtlinie („Renewable Energy Directive III“) ist Teil des europäischen „Fit for 55“-Pakets. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am EU-Energieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5 % zu erhöhen – mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken.
Deutschland setzt diese Vorgaben nun durch eine Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) um. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf im Juni 2025 beschlossen. Er gilt als sogenannte Formulierungshilfe, die direkt im Bundestag eingebracht werden kann – idealerweise noch vor der Sommerpause.
Der Kern: Schnellere Genehmigungen für Windenergieprojekte
Für Flächeneigentümer, die in eine Windkraftverpachtung einsteigen wollen, ist die zentrale Botschaft: Die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen sollen erheblich schneller und effizienter ablaufen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Feste Höchstfristen für Genehmigungen: Je nach Art des Vorhabens beträgt die maximale Dauer künftig zwischen einem Monat und zwei Jahren.
- Zentrale Anlaufstelle: Der Genehmigungsantrag wird künftig bei einer einheitlichen Stelle eingereicht, die das Verfahren koordiniert und alle beteiligten Behörden einbindet.
- Digitalisierung der Verfahren: Ab dem 21. November 2025 sollen alle Genehmigungsverfahren ausschließlich digital durchgeführt werden.
Diese Maßnahmen sollen vor allem die Projekte außerhalb sogenannter "Beschleunigungsgebiete" fördern – also genau die Flächen, die bislang noch nicht von Sonderregelungen profitieren.
Beschleunigungsgebiete vs. reguläre Flächen: Was Eigentümer wissen sollten
Windenergiegebiete lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen:
- Beschleunigungsgebiete: Hier gelten bereits vereinfachte Verfahren, oft durch Sonderregelungen oder Landesgesetze.
- Reguläre Flächen: Hier greifen die allgemeinen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – bislang mit langwierigen Verfahren.
Mit der RED III-Umsetzung sollen nun auch reguläre Flächen – also solche, die nicht explizit als Beschleunigungsgebiet ausgewiesen sind – deutlich von einem beschleunigten Verfahren profitieren. Das ist eine wichtige Entwicklung für Eigentümer großer Freiflächen, die bislang noch nicht als Windvorranggebiet markiert sind.
Kritik: Noch nicht das volle Potenzial ausgeschöpft
So begrüßenswert der Gesetzentwurf ist – Branchenverbände wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sehen noch Nachbesserungsbedarf. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae lobt zwar das Tempo bei der Umsetzung, bemängelt jedoch:
- Keine automatische Aufwertung bestehender Windgebiete zu Beschleunigungsgebieten
Dies könnte ab Juli 2025 zu einer Lücke führen, wenn die Notfallverordnung der EU ausläuft.
- Fehlende Genehmigungsfiktion
Die EU erlaubt, dass eine Genehmigung automatisch als erteilt gilt, wenn Behörden nicht fristgerecht entscheiden – das wurde im deutschen Entwurf bislang nicht berücksichtigt.
- Unklare Bewertungsmaßstäbe im Screening-Verfahren
Ohne klare Kriterien drohen Verfahren unnötig verlängert zu werden.
Für Flächeneigentümer bedeutet das: Noch ist nicht jedes Hindernis aus dem Weg geräumt. Aber der Trend zeigt eindeutig in Richtung mehr Effizienz, weniger Bürokratie – was die Attraktivität der Windkraftverpachtung deutlich steigert.
Warum die RED III-Umsetzung eine Chance für Flächeneigentümer ist
Gerade angesichts der steigenden Energiepreise und des Ausbaubedarfs bei Windenergie ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt, um über eine Verpachtung von Freiflächen für Windenergieprojekte nachzudenken.
Die Vorteile für Eigentümer auf einen Blick:
- Langfristige, stabile Einnahmen durch Pachtverträge (oft 20 Jahre oder länger)
- Wertsteigerung des Grundstücks
- Aktiver Beitrag zur Energiewende
- Weniger bürokratischer Aufwand durch zentralisierte und digitale Genehmigungsverfahren
Mit der anstehenden Gesetzesreform verbessert sich nicht nur die Planbarkeit für Projektentwickler, sondern auch für Eigentümer, die bislang zögerten, ihre Flächen bereitzustellen.
Fazit: Jetzt informieren, bevor der nächste Boom einsetzt
Die Umsetzung der RED III-Richtlinie ist ein Meilenstein für die Windenergie in Deutschland. Die geplanten Maßnahmen zur Verkürzung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren machen die Verpachtung von Freiflächen für Windkraftanlagen deutlich attraktiver.
Wer über geeignete Flächen verfügt – sei es Agrarland, Konversionsflächen oder bislang ungenutzte Grundstücke – sollte sich jetzt informieren und beraten lassen, bevor die nächste Welle an Windparkprojekten startet. Denn eins ist sicher: Genehmigungen werden bald schneller möglich sein – und der Bedarf an geeigneten Flächen wächst kontinuierlich.
Interesse an einer Windkraftverpachtung?
👉 Jetzt kostenlos Fläche prüfen lassen auf Terraren.de