Die Nutzung von Freiflächen für Windkraftprojekte stellt eine attraktive Möglichkeit dar, langfristige und stabile Einnahmen zu generieren – insbesondere für Eigentümer großer Grundstücke. Wer sein Land für den Bau einer Windkraftanlage verpachtet, kann nicht nur einen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern sich auch eine lukrative Einnahmequelle sichern. Doch welche Vertragsarten gibt es? Welche Vergütungsmodelle sind gängig? Und worauf sollten Grundstückseigentümer achten?
1. Warum Land für Windkraftanlagen verpachten?
Die Nachfrage nach geeigneten Flächen für Windkraft wächst stetig. Projektentwickler sind auf der Suche nach Flächen, die sich durch Windhöffigkeit, Netzanbindung und rechtliche Eignung auszeichnen. Für Grundstückseigentümer ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten der Flächennutzung – mit festen Pachteinnahmen über einen Zeitraum von meist 20 bis 30 Jahren.
2. Voraussetzungen für die Verpachtung
Nicht jedes Grundstück eignet sich für den Bau einer Windkraftanlage. Zu den wichtigsten Kriterien gehören:
- Windaufkommen: Mindestens 5,5 m/s in 100 Metern Höhe.
- Flächengröße: Je nach Projekt mindestens 1–2 Hektar.
- Zugang und Erschließung: Wege, Anbindung und Infrastruktur.
- Abstand zu Wohnbebauung: Einhaltung von Mindestabständen nach Bundes- und Landesrecht.
3. Vertragsarten im Überblick
a) Festpachtvertrag:
Der Eigentümer erhält eine jährliche Pauschale, unabhängig vom Ertrag der Windkraftanlage. Vorteile: Planbarkeit, stabile Einnahmen.
b) Umsatzabhängiger Pachtvertrag:
Die Pacht orientiert sich am Stromertrag oder den Einspeisevergütungen. Vorteil: Potenzial für höhere Einnahmen – aber auch stärkere Schwankungen.
c) Kombination aus beidem:
Ein häufiges Modell: Garantierte Mindestpacht plus Beteiligung am Stromertrag. Dieses Modell vereint Planungssicherheit mit Ertragschancen.
4. Vergütungsmodelle im Detail
Modell |
Typische Vergütung |
Bemerkung |
Feste Pacht pro Jahr |
8.000 – 15.000 € / Windrad |
Unabhängig vom Stromertrag |
Umsatzabhängig |
2–4 % des Jahresumsatzes |
Einnahmen können stark variieren |
Mischmodell (Fest + variabel) |
6.000 € fix + 1–2 % Umsatz |
Hohe Akzeptanz bei Eigentümern |
5. Laufzeit und Kündigungsfristen
Verträge zur Windkraftnutzung sind langfristig ausgelegt – meist auf 20 bis 30 Jahre. Projektentwickler benötigen Planungssicherheit für Genehmigungen, Investitionen und den Betrieb. Kündigungen während der Laufzeit sind in der Regel nur bei besonderen Umständen möglich.
6. Rechte und Pflichten beider Parteien
Für den Verpächter:
- Gewährung des Zugangs zur Fläche
- Duldung von Bau- und Wartungsarbeiten
Für den Projektentwickler:
- Pünktliche Zahlung der vereinbarten Pacht
- Rückbau nach Projektende (meist mit Rückbaugarantie)
7. Steuerliche Aspekte
Pachteinnahmen gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sind steuerpflichtig. Hier lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater – insbesondere bei größeren Flächen oder mehreren Windrädern.
Fazit
Die Verpachtung von Land für Windkraftanlagen kann eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung sein – sofern die Vertragsbedingungen stimmen. Eine fundierte Beratung und ein transparenter Projektpartner sind entscheidend für den langfristigen Erfolg. Wer sein Grundstück nachhaltig nutzen und gleichzeitig stabile Einnahmen erzielen möchte, sollte sich frühzeitig über die Möglichkeiten informieren.